Kopieren fremder Beats erlaubt?

Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Sampling gekippt. Der Fall muss nun neu entschieden werden.

Das Corpus Delicti ist eine Rhythmus-Sequenz von gerade mal zwei Sekunden. Seit zwölf Jahren streiten sich Kraftwerk, welche diese Tonfolge 1977 für den Track "Metall auf Metall" entwickelt haben, und der Hiphop-Produzent Moses Pelham mit Rapperin Sabrina Setlur. Letztere haben die Kraftwerk-Sequenz als Loop in dem Song "Nur mir" genutzt.

Die heutige Entscheidung ist ein Etappensieg bzw. Teilerfolg für Moses Peham. Schließlich sei aus der kurzen Sequenz ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe, begründete Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof.